• Respekt statt Lärm
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Respekt
statt Lärm

Mit der Aktion RESPEKT STATT LÄRM möchten die Schweizer Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ein positives Zeichen setzen und das Bewusstsein für Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt gegenüber der nicht-motorradfahrenden Bevölkerung sowie der Umwelt schärfen. Hintergrund ist die laufende Debatte über den Verkehrslärm im allgemeinen.

 

  • Lärmdebatte Schweiz

    Die beiden realtitätsfremden, die Töfffahrenden diskrimierenden Parlamentarischen Initiativen bezüglich Motorradlärm wurden von der zuständigen UREK-Kommission im Herbst 2021 erfreulicherweise endgültig auf Eis gelegt. Doch damit ist die Lärmdebatte noch lange nicht beendet. Nein, sie hat erst richtig begonnen. Eine neue, umfassendere Motion 20.4339 hatte nun den Verkehrslärm ganz allgemein im Visier, also nicht mehr nur die Motorradfahrenden oder andere Gruppierungen. Diese Motion wurde von den beiden Räten deutlich angenommen. Der Bundesrat, bzw. die Verwaltung, wurde beauftragt, einen Massnahmenkatalog auszuarbeiten, was im Spätherbst 2024 nach einer Vernehmlassung auch erfolgte.

    Der Wortlaut der UREK-Kommissionsmotion 20.4339

    «Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Der Bundesrat soll:

    1. Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ausarbeiten, mit denen die Verwendung von illegalen Bauteilen oder Veränderungen an Fahrzeugen bspw. durch zu laute Ersatzschalldämpfer besser sanktioniert oder eingeschränkt werden können; dabei soll neben höheren Bussen auch der Führerausweisentzug oder die Beschlagnahmung des betroffenen Fahrzeugs sowie ein generelles Fahrverbot für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken geprüft werden;
    2. die gesetzlichen Bestimmungen so anpassen, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, welche übermässigen Lärm verursachen, in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem soll der Bundesrat die Kantone im Vollzug besser unterstützen;
    3. Massnahmen zur Intensivierung der polizeilichen Kontrollen von Verkehrslärm prüfen; dabei soll insbesondere ein Vorgehen analog der Vereinbarung des Bundes mit den kantonalen Polizeien für die Schwerverkehrskontrollen geprüft werden;
    4. darlegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen dafür notwendig sind.»

     

  • Neue Massnahmen ab 2025

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen. In diesem Zusammenhang hat er die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung aktualisiert und das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen.

    Drei Verordnungsänderungen wurden beschlossen (Art. 33 lit. e VRV, Art. 53 Abs. 1 und 3 VTS,  Ziff. 326.1 und Ziff. 326.2)

    1. Neu ist es ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Mit der Streichung der Passage in Art. 33 VRV «namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts» wird verdeutlicht, dass vermeidbarer Lärm auch ausserhalb von Wohn- und Erholungsgebieten und unabhängig von der Tageszeit verboten ist. Bei streng rechtlicher Auslegung war das zwar vorher bereits so; in der Praxis dürfte es in Zukunft von den Überwachungsorganen strenger gehandhabt werden.

    2. Die bereits bestehenden Sanktionen werden verschärft.

    3. Auf Grund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens verzichtet der Bundesrat auf die Einführung neuer Ordnungsbussen, er passt aber die Beträge verschiedener Bussen nach oben an.

     

    Vorerst keine Lärmblitzer: Das in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf durchgeführte Pilotprojekt war gemäss Bundesrat zwar erfolgreich. Doch die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Lärmblitzern ist mit grossen Herausforderungen verbunden. Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie oder das Fehlen einer Lärmanzeige im Fahrzeug, die zur Erkennung einer Überschreitung eines zu definierenden Grenzwertes zwingend notwendig ist. Der Bundesrat will die Machbarkeit vertiefen, bevor er einen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt.

     

    Detaillierte Verordnungsänderungen: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/vernehmlassung-verkehrslaerm-reduzieren.html

     

  • Geltendes Recht

    "Vermeiden von Lärm"

    In Art. 33 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist – nach erfolgter Korrektur vom 16. Oktober 2024 – unter dem Titel "Vermeiden von Lärm" unmissverständlich festgelegt:


    Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind:
    a.    
    andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrezuge;
    b.    hohe Drehzahlen des Motos im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
    c.    zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeuges, namentlich beim Anfahren; (...)

    Dass es Bund und Kantonen ernst ist, belegt die Tatsache, dass ihre Vollzugsorgane bereits seit einigen Jahren auf die zahlreichen Lärmklagen der Bevölkerung reagieren und bestehendes Recht vermehrt durchsetzen (Stichwort «Autoposer»).

     

     

  • Homologation Motorräder / Roller
    • Sämtliche Lärm- und Homologationswerte der in die Schweiz importierten Motorräder und Roller werden gemäss den EU-Grenzwerten übernommen.
    • Das neue Lärm/Abgas-Homologationsverfahren (Euro 5+) ist in der EU auf 2025 in Kraft gesetzt worden und wurde traditionsgemäss von der Schweiz übernommen. Das bedeutet, dass Motorräder und Roller, welche die Euro 5+ -Norm nicht erfüllen, vor dem 1.1.2025 in die Schweiz importiert werden mussten. Der Zollstempel ist massgebend. Die Erstzulassung kann jedoch – im Unterschied zu einigen EU-Ländern – in der Schweiz auch später erfolgen.
    • Das auf dem Typenschild vermerkte Standgeräusch ist zwar Teil der Homologation, es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte.
    • Die medienwirksamen «Lärmblitzer» werden auch für Motorräder aus technisch-rechtlichen Gründen noch auf unbestimmte Zeit nicht verwendet werden können (Notwendigkeit von geeichten Messanzeigen im Cockpit, unterschiedliche Lärmwerte je nach nach der Alter und Homologation der Fahrzeuge, etc.).

     

  • Positive Zeichen setzen

    Mit der Aktion RESPEKT STATT LÄRM setzen die Schweizer Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer im Rahmen der laufenden Lärmdebatte ein positives Zeichen und schärfen damit das Bewusstsein der Community für Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt gegenüber der nicht-motorradfahrenden Bevölkerung sowie der Umwelt.
     

Weitere Informationen: www.motosuisse.ch

LÄRMDEBATTE: DIE HALTUNG DER FACHVERBÄNDE

Wie stellen sich die Fachverbände zur aktuellen Lärmproblematik und den vom Bundesrat im Herbst 2024 getroffenen Entscheidungen?

Wir sind rückblickend sehr zufrieden und erleichtert, dass die beiden realitätsfremden, die Motorradfahrer als eine Minderheit diskriminierenden Parlamentarischen Initiativen bezüglich Motorradlärm längst vom Tisch sind. Eine Quasi-Enteignung von Zehntausenden Besitzern von gesetzlich legalen Motorrädern mit mehr als 95 dB Standgeräusch hätte unserer Meinung nach schlecht zur politischen Kultur der Schweiz gepasst. Die nachfolgende Motion 20.4339 hatte in keiner Form explizit das Motorradvolk im Visier, sondern befasste sich mit dem Thema Verkehrslärm als Ganzes. Damit hatten wir kein Problem.

Der Branchenverband motosuisse ist sich jedoch des Problems der Lärmbelastung bewusst. Die Ursachen liegen unserer Meinung nach aber sowohl bei den Motorrädern also auch bei den Autos nicht bei den gesetzlichen Normen, sondern sind vorwiegend das Ergebnis illegaler Modifikationen an den Fahrzeugen. Die Motorradverbände verurteilen diese Abänderungen nachdrücklich, denn neben der Lärmbelästigung wird dadurch der Ruf einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern geschädigt. Deshalb unterstützen die Motorrad-Fachverbände eine gezielte Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften sowie auch verschärfte Massnahmen von Seiten des Gesetzgebers gegen jegliches illegale Verhalten.

Im österreichischen Tirol und auch in Deutschland sind gewisse Strecken für Motorräder gesperrt. Fürchten die Verbände, dass auch in der Schweiz Streckensperrungen drohen?  

Nein. In der Schweiz mit einer weniger zentralistischen Politkultur sind die Verhältnisse anders. Wir sind überzeugt, dass in einem Motorradland wie der Schweiz, wo pro zehn Einwohner ein Motorrad oder Roller eingelöst sind, solche willkürlichen Verbote keine Chance haben. Gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA können die Behörden zwar Fahrverbote etwa auf Passstrassen erlassen. Dabei muss jedoch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden, insbesondere wenn der Pass eine Durchgangsstrasse ist. Auf Haupt- und Nebenstrassen sind die Kantone zuständig, auf Nationalstrassen das ASTRA. Erlassen die Kantone ein Fahrverbot, kann der Bundesrat dies überprüfen und gegebenenfalls aufheben. 

Aber wie bereits gesagt: Dagegen, dass der Gesetzgeber mit geeigneten Massnahmen illegal agierende, unbelehrbare Krawallbrüder aus dem Verkehr ziehen will, haben wir nichts. Aber dass eine halbe Million Töfffahrerinnen und Töfffahrer wegen diesen wenigen Uneinsichtigen generell abgestraft werden soll, das wäre einer freien, demokratisch denkenden Schweiz absolut unwürdig.

Jörg Bucher
Präsident des Verbandes der Schweizer Motorrad- und Roller-Importeure motosuisse

Kommentar

«Laut ist out»? – Natürlich!

Dass ein Motorrad mangels geschlossenem Motorenraum, offen laufenden Rädern, kleinem Hubraum und hoher Agilität von der Öffentlichkeit subjektiv lauter und aggressiver empfunden wird als ein Automobil, liegt auf der Hand. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Die überwältigende Mehrheit der Motorradfahrenden ist nicht am Lärm interessiert. Ihre Leidenschaft bezieht sich auf das emotionale Fahrerlebnis, sei es in freier Natur oder in urbaner Umgebung.

Nein, Motorradfahrende sind keine Krawallbrüder. Sie entstammen allen Einkommensklassen und sozialen Schichten und wissen in der überwältigenden Mehrheit sehr wohl, was soziale Verantwortung bzw. rücksichtsvolle Fahrweise bedeutet. Anders gesagt: Unter dem Helm könnte Ihr Freund, Ihr Arbeitskollege oder die nette Nachbarin stecken.

In unserem Land mit aktuell fast neun Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern sind 500'000 Motorräder und 300’000 Roller immatrikuliert. Es entspricht nicht der Schweizerischen Gepflogenheit, wegen einigen Ewiggestrigen und Unbelehrbaren eine so grosse Gruppe von Gleichgesinnten zu verunglimpfen.

Wir als Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer haben es selbst in der Hand, mit einem respektvollen Verhalten im Strassenverkehr den am lautesten lärmenden und nach Verboten schreienden Lärmaktivisten den Wind aus den Segeln zu nehmen.

 

Markus Lehner
Schweizerische Fachstelle für Motorrad und Roller SFMR

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Schweizerische Fachstelle Motorrad und Roller SFMR

Underurbach 182B
3862 Innertkirchen

info@fachstelle-motorrad.ch

Respekt statt Lärm - Flyer herunterladen

  • Fahren wir mit Verstand, Rücksicht
    und Respekt vor der Bevölkerung und
    der Umwelt.
     
  • Flüssig fahren bedeutet nicht
    automatisch laut
    fahren
     
  • Wir fahren nur mit gesetzeskonformen
    Bauteilen
    an unseren Motorrädern.
     
  • Keine zusätzlichen Argumente, um
    unsere Leidenschaft Motorradfahren
    stärker zu sanktionieren.
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