Die beiden realtitätsfremden, die Töfffahrenden diskrimierenden Parlamentarischen Initiativen bezüglich Motorradlärm wurden von der zuständigen UREK-Kommission im Herbst 2021 erfreulicherweise endgültig auf Eis gelegt. Doch damit ist die Lärmdebatte noch lange nicht beendet. Nein, sie hat erst richtig begonnen. Eine neue, umfassendere Motion 20.4339 hatte nun den Verkehrslärm ganz allgemein im Visier, also nicht mehr nur die Motorradfahrenden oder andere Gruppierungen. Diese Motion wurde von den beiden Räten deutlich angenommen. Der Bundesrat, bzw. die Verwaltung, wurde beauftragt, einen Massnahmenkatalog auszuarbeiten, was im Spätherbst 2024 nach einer Vernehmlassung auch erfolgte.
Der Wortlaut der UREK-Kommissionsmotion 20.4339
«Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Der Bundesrat soll:
- Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ausarbeiten, mit denen die Verwendung von illegalen Bauteilen oder Veränderungen an Fahrzeugen bspw. durch zu laute Ersatzschalldämpfer besser sanktioniert oder eingeschränkt werden können; dabei soll neben höheren Bussen auch der Führerausweisentzug oder die Beschlagnahmung des betroffenen Fahrzeugs sowie ein generelles Fahrverbot für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken geprüft werden;
- die gesetzlichen Bestimmungen so anpassen, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, welche übermässigen Lärm verursachen, in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem soll der Bundesrat die Kantone im Vollzug besser unterstützen;
- Massnahmen zur Intensivierung der polizeilichen Kontrollen von Verkehrslärm prüfen; dabei soll insbesondere ein Vorgehen analog der Vereinbarung des Bundes mit den kantonalen Polizeien für die Schwerverkehrskontrollen geprüft werden;
- darlegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen dafür notwendig sind.»