• Respekt statt Lärm
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Respekt
statt Lärm

Mit der Aktion RESPEKT STATT LÄRM möchten die Schweizer Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer ein positives Zeichen setzen und das Bewusstsein für Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt gegenüber der nicht-motorradfahrenden Bevölkerung sowie der Umwelt schärfen. Hintergrund ist auch die bald beginnende Debatte über den Verkehrslärm.

Zuerst das Erfreuliche: Die beiden realitätsfremden, die Töfffahrenden als eine Minderheit diskrimierenden Parlamentarischen Initiativen bezüglich Motorradlärm wurden von der zuständigen UREK-Kommission im Herbst 2021 endgültig auf Eis gelegt.

 

  • Lärmdebatte Schweiz

    Doch damit ist die Lärmdebatte noch nicht beendet. Nein, sie hat noch gar nicht richtig begonnen. Denn das neue Ziel sind nicht mehr die Motorradfahrer oder explizit andere Gruppierungen. Die neue, umfassendere Motion 20.4339 hat den Verkehrslärm ganz allgemein im Visier. Diese Motion wurde von den beiden Räten deutlich angenommen, der Bundesrat, bzw. die Verwaltung, ist nun daran, einen exakten Massnahmenkatalog auszuarbeiten.

    Der Wortlaut der UREK-Kommissionsmotion 20.4339

    «Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Der Bundesrat soll:

    1. Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ausarbeiten, mit denen die Verwendung von illegalen Bauteilen oder Veränderungen an Fahrzeugen bspw. durch zu laute Ersatzschalldämpfer besser sanktioniert oder eingeschränkt werden können; dabei soll neben höheren Bussen auch der Führerausweisentzug oder die Beschlagnahmung des betroffenen Fahrzeugs sowie ein generelles Fahrverbot für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken geprüft werden;
    2. die gesetzlichen Bestimmungen so anpassen, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, welche übermässigen Lärm verursachen, in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem soll der Bundesrat die Kantone im Vollzug besser unterstützen;
    3. Massnahmen zur Intensivierung der polizeilichen Kontrollen von Verkehrslärm prüfen; dabei soll insbesondere ein Vorgehen analog der Vereinbarung des Bundes mit den kantonalen Polizeien für die Schwerverkehrskontrollen geprüft werden;
    4. darlegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen dafür notwendig sind.»

     

  • Der Fahrplan der Lärmdebatte

    Voraussichtlich noch im Jahr 2022 wird dieser Massnahmen-Katalog in die UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) kommen und danach in den beiden Räten behandelt werden. Je nach Abänderungen, Ergänzungen oder ungelösten Streitbarkeiten bezüglich der endgültigen Inhalte des Massnahmenkatalogs kann sich der Diskussionsprozess bzw. die Inkraftsetzung der neuen Regelungen noch länger hinziehen.

     

  • Der Massnahmenkatalog ist noch nicht bekannt

    Fazit: Erst wenn der Bundesrat und dessen Verwaltung einen konkreten Massnahmenkatalog ausgearbeitet haben, werden wir wissen, gegen was wir uns eventuell mit anderen politischen Aktionen wehren müssen. Denn das Ziel aller Motorradverbände ist klar: Die neuen Massnahmen dürfen nicht die ganze Motorrad- (und Auto-) Gemeinde in Ketten legen, sondern sie sollen sich explizit gegen die notorischen Krawallbrüder und Ewiggestrigen wenden.
     

  • Ein positives Zeichen setzen

    Mit der Aktion RESPEKT STATT LÄRM möchten die Schweizer Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer im Vorfeld der anstehenden Lärmdebatte ein positives Zeichen setzen und das Bewusstsein für Rücksichtnahme, Verständnis und Respekt gegenüber der nicht-motorradfahrenden Bevölkerung sowie der Umwelt schärfen.
     

  • Bereits geltendes Recht

    "Vermeiden von Lärm"

    In Art. 33 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist unter dem Titel "Vermeiden von Lärm" unmissverständlich festgelegt:
    Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind:
    a.    
    andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrezuge;
    b.    hohe Drehzahlen des Motos im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
    c.    zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeuges, namentlich beim Anfahren; (...)

    Dass es Bund und Kantonen ernst ist, belegt die Tatsache, dass ihre Vollzugsorgane bereits auf die zahlreichen Lärmklagen der Bevölkerung reagieren und bestehendes Recht vermehrt durchsetzen (Stichwort «Autoposer»).

    Der Massnahmenkatalog von ASTRA und BAFU wird gemäss dem Auftrag der Kommissionsmotion 20.4339 in Worten und Zahlen definieren müssen, was «vermeidbarer Lärm» für die einzelnen Verkehrsteilnehmer bedeutet, und natürlich auch, wie diese Werte gemessen und bei Verfehlungen geahndet werden können. Sobald diese Definition bekannt und rechtlich relevant wird, wird sich – ähnlich wie beim Tatbestand überhöhte Geschwindigkeit – im illegalen und damit strafbaren Bereich bewegen, wer sich nicht an diese Normen hält.

     

  • Aktuell gilt bei Motorrädern und Rollern:
    • Sämtliche Lärm- und Homologationswerte der in die Schweiz importierten Motorräder und Roller werden gemäss den EU-Grenzwerten übernommen.
    • Das auf dem Typenschild vermerkte Standgeräusch ist zwar Teil der Homologation, es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte.
    • Ein neues Lärm/Abgas-Homologationsverfahren (Euro 5+) wird voraussichtlich 2024 in den EU-Ländern in Kraft treten und traditionsgemäss von der Schweiz übernommen werden.
    • Die medienwirksamen «Lärmblitzer» werden aus technisch-rechtlichen Gründen noch auf sich warten lassen (Notwendigkeit von geeichten Messanzeigen im Cockpit, etc.).

     

Weitere Informationen: www.motosuisse.ch

LÄRMDEBATTE: DIE HALTUNG DER FACHVERBÄNDE

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entschieden, strenger gegen übermässigen Motorenlärm vorzugehen. Was ist die Haltung der Fachverbände dazu?

Wir sind zufrieden, dass die beiden realitätsfremden, die Motorradfahrer als eine Minderheit diskriminierenden Parlamentarischen Initiativen bezüglich Motorradlärm vom Tisch sind. Eine Quasi-Enteignung von Zehntausenden Besitzern von gesetzlich legalen Motorrädern mit mehr als 95 dB Standgeräusch hätte unserer Meinung nach schlecht zur politischen Kultur der Schweiz gepasst.

Die aktuelle Motion 20.4339 hat in keiner Form explizit das Motorradvolk im Visier, sondern befasst sich mit dem Thema Verkehrslärm als Ganzes. Im Detail können wir dazu erst Stellung beziehen, wenn der Bundesrat bzw. das BAFU und das ASTRA den entsprechenden Massnahmenkatalog vorlegen.

Der Branchenverband motosuisse ist sich jedoch des Problems der Lärmbelastung bewusst. Die Ursachen liegen aber sowohl bei den Motorrädern also auch bei den Autos nicht bei den gesetzlichen Normen, sondern sind vorwiegend das Ergebnis illegaler Modifikationen an den Fahrzeugen. Die Motorradverbände verurteilen diese Abänderungen nachdrücklich, denn neben der Lärmbelästigung wird dadurch der Ruf einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern geschädigt. Deshalb unterstützen die Motorrad-Fachverbände eine gezielte Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften sowie auch verschärfte Massnahmen vom Gesetzgeber gegen jegliches illegale Verhalten.

Im österreichischen Tirol und auch in Deutschland sind gewisse Strecken für Motorräder gesperrt. Fürchten die Verbände, dass auch in der Schweiz Streckensperrungen drohen?  

Nein. In der Schweiz mit einer weniger zentralistischen Politkultur sind die Verhältnisse anders. Wir sind überzeugt, dass in einem Motorradland wie der Schweiz, wo pro zehn Einwohner ein Motorrad oder Roller eingelöst sind, solche willkürlichen Verbote keine Chance haben. Gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA können die Behörden zwar Fahrverbote etwa auf Passstrassen erlassen. Dabei muss jedoch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden, insbesondere wenn der Pass eine Durchgangsstrasse ist. Auf Haupt- und Nebenstrassen sind die Kantone zuständig, auf Nationalstrassen das ASTRA. Erlassen die Kantone ein Fahrverbot, kann der Bundesrat dies überprüfen und gegebenenfalls aufheben. 

Aber wie bereits gesagt: Dagegen, dass der Gesetzgeber mit geeigneten Massnahmen illegal agierende, unbelehrbare Krawallbrüder aus dem Verkehr ziehen will, haben wir nichts. Aber dass eine halbe Million Töfffahrerinnen und Töfffahrer wegen diesen wenigen Uneinsichtigen generell abgestraft werden soll, das wäre einer freien, demokratisch denkenden Schweiz absolut unwürdig.

Jörg Bucher
Präsident des Verbandes der Schweizer Motorrad- und Roller-Importeure motosuisse

Kommentar

Dass ein Motorrad mangels geschlossenem Motorenraum, offen laufenden Rädern, kleinem Hubraum und hoher Agilität von der Öffentlichkeit subjektiv lauter und aggressiver empfunden wird als ein Automobil, liegt auf der Hand. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Dennoch haben wir es als Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer selbst in der Hand, mit einem respektvollen Verhalten im Strassenverkehr den am lautesten lärmenden und nach Verboten schreienden Lärmaktivisten den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Die überwältigende Mehrheit der Motorradfahrenden ist nicht am Lärm interessiert. Ihre Leidenschaft bezieht sich auf das emotionale Fahrerlebnis, sei es in freier Natur oder in urbaner Umgebung.

Nein, Motorradfahrende sind keine Krawallbrüder. Sie entstammen allen Einkommensklassen und sozialen Schichten und wissen in der überwältigenden Mehrheit sehr wohl, was soziale Verantwortung bzw. rücksichtsvolle Fahrweise bedeutet. Anders gesagt: Unter dem Helm könnte Ihr Freund, Ihre Freundin oder der nette Nachbar stecken.

In unserem Land mit aktuell 8,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern sind 500'000 Motorräder und annähernd 300’000 Roller immatrikuliert. Es entspricht nicht der Schweizerischen Gepflogenheit, wegen einigen Ewiggestrigen und Unbelehrbaren eine so grosse Gruppe von Gleichgesinnten zu verunglimpfen.
«Laut ist out»? – Natürlich!

Markus Lehner
Schweizerische Fachstelle für Motorrad und Roller SFMR

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Schweizerische Fachstelle Motorrad und Roller SFMR

Gibelinstrasse 25
4500 Solothurn

info@fachstelle-motorrad.ch

Respekt statt Lärm - Flyer herunterladen

  • Fahren wir mit Verstand, Rücksicht
    und Respekt vor der Bevölkerung und
    der Umwelt.
     
  • Flüssig fahren bedeutet nicht
    automatisch laut
    fahren
     
  • Wir fahren nur mit gesetzeskonformen
    Bauteilen
    an unseren Motorrädern.
     
  • Keine zusätzlichen Argumente, um
    unsere Leidenschaft Motorradfahren
    stärker zu sanktionieren.
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